Flugannullierung

Ihr Flug wurde annulliert? Ihre Rechte als Fluggast nach der Flugastrechteverordnung EU Verordnung 261/2004

Welche Rechte haben Fluggäste bei einem Flugausfall?

In der  Fluggastrechteverordnung sind sog. Ausgleichsansprüche, Ansprüche auf Unterstützungsleistungen sowie Betreuungsleistungen vorgesehen.

Die Fluggastrechteverordnung spricht Flugreisenden bei Flugausfall / Flugannullierung eine Entschädigung zwischen 250 € bis 600 € pro Person zu; vorausgesetzt die Airline kann sich nicht aufgrund eines sog. außergewöhnlichen Umstandes entlasten. Die Fluggesellschaft wird jedoch von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie den Fluggast mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über den Flugausfall informiert oder aber (in engen zeitlichen Vorgaben) einen Ersatzflug bereitstellt (dazu nachfolgend mehr).

Außerdem muss die Airline den Fluggast vor Ort mit kostenlosen Erfrischungen und Snacks versorgen sowie ggf. ein Hotelzimmer anbieten. Weiterhin kann der Fluggast sich wahlweise sein Ticket erstatten lassen oder einen Ersatzflug verlangen.

Anspruch bei Flugausfällen Tabelle

Wieviel Geld steht mir als Fluggast bei einem Flugausfall zu?

Bei einem Flugausfall / einer Flugannullierung haben Fluggäste grundsätzlich Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €
  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €

Die Entschädigung ist ein pauschal festgesetzter Geldbetrag, der zwischen 250 € und 600 € liegt. Er muss bei einem Flugausfall / einer Flugannullierung an den Fluggast ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Flugstrecke und, im Falle eines Ersatzfluges, der tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeit des Ersatzfluges.

Denn ob die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist davon abhängig, wann sie von der Fluggesellschaft über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wurden. Je früher der Fluggast informiert wird, desto größer darf die Abweichung zur ursprünglichen Landezeit am Endziel ausfallen. Keinen Anspruch auf Entschädigung hat der Fluggast, wenn er mehr als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflug von dem Flugausfall erfahren hat.

Die genauen Fristen sehen wie folgt aus:

Entschädigung bei Flugausfällen Tabelle

Wann muss die Fluggesellschaft bei einem Flugausfall keine Entschädigung bezahlen?

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung bezahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugannullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche „außergewöhnlichen Umstände“ können z.B. sein:

  • Schlechtes Wetter
  • Streik
  • politische Unruhe
  • Vögel im Triebwerk
  • Naturkatastrophen

Technische Probleme gehören regelmäßig nicht dazu, d.h. es handelt sich nicht um außergewöhnliche Umstände. Die Airline kann sich aber nur dann entlasten, wenn diese Umstände tatsächlich der Grund für die Verspätung gewesen sind. Dies muss die Fluggesellschaft im Streitfall auch beweisen.

Recht bei Mängeln im Hotel bei Pauschalreise

Wann erhalte ich Verpflegung und/oder ein Hotel bei einem Flugausfall?

Bei folgenden Verspätungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Snacks und Getränke bereitzustellen:

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit
  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, so können Sie für getätigte Aufwendungen gesondert Schadensersatz verlangen.

Was sollte ich bei einem Flugausfall tun?

Sofern möglich, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche, sammeln Sie Beweise:

  • Ÿ Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Annullierungsanzeige
  • Ÿ Bestehen Sie auf die Betreuungsleistungen vor Ort (Snacks, Getränke)
  • Ÿ Heben Sie Belege auf, z.B. für Verpflegung oder Taxi
Recht bei Flugverspätung

Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer…

… Geschäftsreise

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie selbst Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der tatsächlich geflogen ist und nicht demjenigen, der das Ticket bezahlt hat.

… Pauschalreise

Ja, auch dann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt gar keine Rolle, ob die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder einzeln gebucht wurden. In allen Fällen stehen Ihnen die identischen Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung zu.

Wie bekomme ich meine Entschädigung, wenn mein Flug ausfällt?

Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist für die Fluggäste häufig schwierig herauszufinden. Denn ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, Vergleichsfälle und rechtliches Know-how lässt sich kaum sicher feststellen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Darüber hinaus kommen viele Fluggesellschaften ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Sie ignorieren die Anfragen der Fluggäste oder vertrösten sie mit langen Wartezeiten. Dieses Vorgehen hat möglicherweise das Ziel, dass die Fluggäste genervt die Verfolgung ihrer Entschädigung aufgeben.

Hier können wir Ihnen helfen! Sie müssen keine zeitaufwendige und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft führen. Füllen Sie einfach unseren Kontaktbogen auf der Website aus oder rufen Sie an; und wir übernehmen für Sie die Arbeit. Unsere Partneranwälte führen die Kommunikation mit der Airline, notfalls klagen unsere Partneranwälte Ihre Entschädigung vor Gericht ein. Zahlen müssen Sie nur bei Erfolg, und zwar eine Provision in Höhe von 35 % (inkl. MwSt.).

In Kurz: Ihre Rechte bei Flugausfall

  • Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen Anspruch auf Getränke und Snacks
  • Erstattung des vollen Ticketpreis oder frühestmöglicher Alternativtransport von der Fluggsellschaft

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