Flugverspätung

Sie hatten eine Flugverspätung? Ihre Rechte als Fluggast nach der Flugastrechteverordnung EU Verordnung 261/2004

Welche Rechte haben Fluggäste bei einer Verspätung?

In der  Fluggastrechteverordnung sind sog. Ausgleichsansprüche, Ansprüche auf Unterstützungsleistungen sowie Betreuungsleistungen vorgesehen. Wenn Sie als Fluggast in der EU von einer Flugverspätung betroffen sind, die 3 Stunden oder mehr beträgt, haben Sie einen Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung; vorausgesetzt die Airline kann sich nicht aufgrund eines sog. außergewöhnlichen Umstandes entlasten. Außerdem muss die Airline Sie vor Ort mit kostenlosen Erfrischungen und Snacks versorgen sowie ggf. ein Hotelzimmer bereitstellen.

Anspruch bei Flugausfällen Tabelle

Wieviel Geld steht mir als Fluggast bei Flugverspätungen zu?

Bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden haben Fluggäste grundsätzlich Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: 250 €
  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: 400 €
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 €

Die Entschädigung ist ein pauschal festgesetzter Geldbetrag, der zwischen 250 € und 600 € pro Person liegt. Er muss ab einer Verspätung von drei Stunden an Sie ausbezahlt werden. Die Höhe dieses Geldbetrags richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Distanz Ihres Fluges. Dabei kommt es nicht darauf an, dass Sie mehr als drei Stunden am Flughafen selbst gewartet haben, sondern dass bei Ihrer Ankunft am Zielflughafen die Verspätung 3 Stunden oder mehr beträgt.

Wann muss die Fluggesellschaft bei Verspätungen keine Entschädigung bezahlen?

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung bezahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche „außergewöhnlichen Umstände“ können z.B. sein:

  • Schlechtes Wetter
  • Streik
  • politische Unruhe
  • Vögel im Triebwerk
  • Naturkatastrophen

Technische Probleme gehören regelmäßig nicht dazu, d.h. es handelt sich nicht um außergewöhnliche Umstände. Die Airline kann sich aber nur dann entlasten, wenn diese Umstände tatsächlich der Grund für die Verspätung gewesen sind. Dies muss die Fluggesellschaft im Streitfall auch beweisen.

Recht bei Mängeln im Hotel bei Pauschalreise

Wann erhalte ich Verpflegung und/oder ein Hotel bei einer Flugverspätung?

Bei folgenden Verspätungen muss die Fluggesellschaft Snacks und Getränke bereitstellen:

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit
  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, so können Sie für getätigte Aufwendungen gesondert Schadensersatz verlangen.

Was sollte ich bei einer Flugverspätung tun?

Sofern möglich, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche, sammeln Sie Beweise:

  • Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätungsanzeige
  • Fotografieren Sie bei Verspätung die Uhrzeit nach Verlassen des Flugzeugs
  • Heben Sie Belege auf, z.B. für Verpflegung oder Taxi
Recht bei Flugverspätung

Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer…

… Geschäftsreise

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie selbst Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der tatsächlich geflogen ist und nicht demjenigen, der das Ticket bezahlt hat.

… Pauschalreise

Ja, auch dann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt gar keine Rolle, ob die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder einzeln gebucht wurden. In allen Fällen stehen Ihnen die identischen Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung zu.

Wie bekomme ich meine Entschädigung, wenn mein Flug sich verspätet?

Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist für die Fluggäste häufig schwierig herauszufinden. Denn ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, Vergleichsfälle und rechtliches Know-how lässt sich kaum sicher feststellen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Darüber hinaus kommen viele Fluggesellschaften ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Sie ignorieren die Anfragen der Fluggäste oder vertrösten sie mit langen Wartezeiten. Dieses Vorgehen hat möglicherweise das Ziel, dass die Fluggäste genervt die Verfolgung ihrer Entschädigung aufgeben.

Hier können wir Ihnen helfen! Sie müssen keine zeitaufwendige und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft führen. Füllen Sie einfach unseren Kontaktbogen auf der Website aus oder rufen Sie an; und wir übernehmen für Sie die Arbeit. Unsere Partneranwälte führen die Kommunikation mit der Airline, notfalls klagen unsere Partneranwälte Ihre Entschädigung vor Gericht ein. Zahlen müssen Sie nur bei Erfolg, und zwar eine Provision in Höhe von 35 % (inkl. MwSt.).

In Kurz: Ihre Rechte bei Flugverspätung

  • 250 € bis 600 € Entschädigung, wenn die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden beträgt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie Anspruch auf Getränke und Snacks

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