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Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis, d.h. unsere Arbeit wird nur bei Erfolg vergütet. Die Erfolgsprovision beträgt 39% (inkl. MwSt.).

Bis zu 600€ Entschädigung pro Person!

Flugentschädigung

Ihre Rechte als Fluggast nach der Fluggastrechteverordnung EU Verordnung 261/2004

Ihr Flug ist ausgefallen?

Flug verspätet und Anschlussflug verpasst?

Ihr Flug wurde umgebucht?

Ihre Flugrechte im Reiserecht

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Flugverspätung

Flugreisende in der EU, die von einer Flugverspätung betroffen sind, die 3 Stunden oder mehr beträgt, haben in der Regel einen Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung.

Flugänderung

Flugreisenden stehen bei Änderungen der Flugzeiten in der Regel eine Entschädigung zwischen 250 € bis 600 € pro Person zu.

Flugannullierung

Flugreisenden stehen bei Flugausfall/Flugannullierung in der Regel eine Entschädigung zwischen 250 € bis 600 € pro Person zu.

Wieviel Geld steht mir als Fluggast zu?

Die Entschädigung ist ein pauschal festgesetzter Geldbetrag, der zwischen 250€ und 600€ liegt. Er muss sowohl bei einem Flugausfall, einer Flugänderung als auch bei Flugverspätungen von mind. 3 Stunden am Zielflughafen an den Fluggast ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Flugstrecke und, im Falle eines Ersatzfluges, der tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeit des Ersatzfluges. Die Höhe dieses Geldbetrags richtet sich also nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Distanz Ihres Fluges.

Ob die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist davon abhängig, wann sie von der Fluggesellschaft über die Annullierung oder Änderung in Kenntnis gesetzt wurden. Je früher der Fluggast informiert wird, desto größer darf die Abweichung zur ursprünglichen Landezeit am Endziel ausfallen. Die genauen Fristen sehen wie folgt aus:

Mitteilung

> 14 Tage vor Abflug

7-14 Tage vor Abflug

7-14 Tage vor Abflug

0-7 Tage vor Abflug

0-7 Tage vor Abflug

Abflugzeit

entfällt

> 2 Std. früher geflogen

Max. 2 Std. früher geflogen

> 1 Std. früher geflogen

Max. 1 Std. früher geflogen

Landezeit

entfällt

> 4 Std. später gelandet

Max. 4 Std. später gelandet

> 2 Std. später gelandet

Max. 1 Std. später gelandet

Entschädigung?

Wann muss die Fluggesellschaft bei einem Flugausfall keine Entschädigung bezahlen?

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung bezahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugannullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche „außergewöhnlichen Umstände“ können z.B. sein:

Technische Probleme

Unwetter

Vögel im Triebwerk

politische Unruhe

Naturkatastrophen

Streik

Technische Probleme gehören regelmäßig nicht dazu, d.h. es handelt sich nicht um außergewöhnliche Umstände. Die Airline kann sich aber nur dann entlasten, wenn diese Umstände tatsächlich der Grund für die Verspätung gewesen sind. Dies muss die Fluggesellschaft im Streitfall auch beweisen.

Recht bei Mängeln im Hotel bei Pauschalreise

Wann erhalte ich Verpflegung und/oder ein Hotel bei einem Flugausfall?

Bei folgenden Verspätungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Snacks und Getränke bereitzustellen:

  • Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: ab 2 Stunden Wartezeit
  • Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: ab 3 Stunden Wartezeit
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: ab 4 Stunden Wartezeit

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, so können Sie für getätigte Aufwendungen gesondert Schadensersatz verlangen.

Was sollte ich bei einem Flugausfall tun?

Sofern möglich, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche, sammeln Sie Beweise.

  • Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Annullierungsanzeige
  • Bestehen Sie auf die Betreuungsleistungen vor Ort (Snacks, Getränke)
  • Heben Sie Belege auf, z.B. für Verpflegung oder Taxi
Recht bei Flugverspätung

Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer…

Geschäftsreise

Auch wenn der Grund Ihres Fluges ein geschäftlicher Termin war, haben Sie selbst Anspruch auf Entschädigung und nicht Ihr Arbeitgeber. Die Entschädigung steht immer demjenigen zu, der tatsächlich geflogen ist und nicht demjenigen, der das Ticket bezahlt hat.

Pauschalreise

Ja, auch dann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt gar keine Rolle, ob die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder einzeln gebucht wurden. In allen Fällen stehen Ihnen die identischen Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung zu.

Wie bekomme ich meine Entschädigung, wenn mein Flug ausfällt?

Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist für die Fluggäste häufig schwierig herauszufinden. Denn ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, Vergleichsfälle und rechtliches Know-how lässt sich kaum sicher feststellen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Darüber hinaus kommen viele Fluggesellschaften ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Sie ignorieren die Anfragen der Fluggäste oder vertrösten sie mit langen Wartezeiten. Dieses Vorgehen hat möglicherweise das Ziel, dass die Fluggäste genervt die Verfolgung ihrer Entschädigung aufgeben.

Hier können wir Ihnen helfen! Sie müssen keine zeitaufwendige und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft führen. Füllen Sie einfach unseren Kontaktbogen auf der Website aus oder rufen Sie an; und wir übernehmen für Sie die Arbeit. Unsere Partneranwälte führen die Kommunikation mit der Airline, notfalls klagen unsere Partneranwälte Ihre Entschädigung vor Gericht ein. Zahlen müssen Sie nur bei Erfolg, und zwar eine Provision in Höhe von 39 % (inkl. MwSt.).

In Kurz: Ihre Rechte bei Flugausfall

  • Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen Anspruch auf Getränke und Snacks
  • Erstattung des vollen Ticketpreis oder frühestmöglicher Alternativtransport von der Fluggsellschaft

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